Der Bedarf an Energieeffizienz-Beratung nimmt ständig zu. Gebäudeenergieberater/innen (HWK) kennen sich bestens aus: Ihrer Kundschaft präsentieren sie individuelle Lösungen rund um die Themen Energiesparen und Energieeffizienz. Zudem setzen sie Aufträge kompetent um, begleiten den Bau und stellen Energieausweise aus.
Inhalte
- Modernisierung planen
- Bauwerke und Baukonstruktionen bewerten und auswählen
- Bauphysikalische Anforderungen berücksichtigen
- Technische Anlagen bewerten und auswählen
- Gesetzliche Regelungen zur Energieeinsparung und Energieeffizienz anwenden
(Inhalte geregelt nach dem Regelwerk der EnergieeffizienzExperten)
Die Zulassungsbedingungen sind angelehnt an den § 88 GEG.
Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers zu klären, ob die Voraussetzungen zur Eintragung in die Energie-Effizienz-Expertenliste für beide Kategorien erfüllt sind. Wenn keine eindeutige Zulassungsvoraussetzung vorliegt registrieren Sie sich bitte als Energieberater bei der BAFA und laden dort Ihre Zeugnisse hoch. Das BAFA prüft diese Unterlagen und wird Ihnen eine Rückmeldung geben. Entweder bestätigt Ihnen das BAFA, dass Sie mit Ihrer Ausbildung §88 GEG erfüllen und über die berufliche Grundqualifikation verfügen oder nicht.
Sie verfügen über die berufliche Grundqualifikation nach §88 GEG?
Dann fehlt Ihnen nur die notwendige Zusatzqualifikation = die Weiterbildung zum Gebäudeenergieberater/in. An dieser müssen Sie teilnehmen und die HWK-Prüfung bestehen.
Sie verfügen nicht über die berufliche Grundqualifikation nach §88 GEG?
Für Sie ist der Quereinstieg über die BAFA Qualifikationsprüfung vorgesehen. Ausführliche Informationen für Quereinsteiger finden Sie hier.
Derzeit gibt es 9 Weiterbildungsträger in ganz Deutschland, die den Quereinstieg über die BAFA Qualifikationsprüfung anbieten.
Informationen
Projektarbeit und Präsentation/Fachgespräch (abschließende mündliche Prüfung) haben zusammen eine Laufzeit von ca. 4-8 Wochen. Sie schließen sich an das angegebene Lehrgangsende an, so dass sich die Gesamtlaufzeit um diese Zeit verlängert.
Anmerkungen
Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs berechtigt nicht automatisch zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß § 88 GEG oder ist ausreichend für weitere Anerkennungen. Eventuell sind zusätzliche Qualifikationen notwendig. Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Ausstellungsberechtigt
Alle Gebäudeenergieberater (HWK) mit einer beruflichen Grundqualifikation nach § 88 GEG und gemäß der Übergangsvorschriften gemäß § 113 GEG.
Prüfungsverordnung: hier
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